
Mit dem Bundesgesetz über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG, vom 6. Oktober 2000) hat der Bundesgesetzgeber das schweizerische Sozialversicherungsrecht auf eine einheitliche Basis gestellt und koordiniert. Der Allgemeine Teil enthält Begriffsdefinitionen (etwa des Unfalls, der Krankheit, der Erwerbsunfähigkeit,...
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